INSTALLATION

Innerer und äußerer Blitzschutz

Sicherer Schutz vor Brand, Zerstörung und Überspannungsschäden

Bei der Installation der Blitzschutzanlagen wird zwischen dem Äußeren und Inneren Blitzschutz unterschieden. Ein Blitzschutzsystem ist erst dann vollständig, wenn beide Maßnahmen – Äußerer und Innerer Blitzschutz – ausgeführt wurden.

VERMEIDEN LÄSST SICH DER BLITZ NICHT, ABER LEITEN.

Exakte Einschlagpunkte lassen sich nicht vorhersagen. Der Blitz „entscheidet“ sich erst im letzten Moment (ca. 20-30 m) vor dem Ziel. Die Meinung, dass der Blitz ausschließlich in den höchsten Punkt der jeweiligen Umgebung einschlägt, ist falsch. Auch Gebäude, die nahe bei Bäumen, Türmen, Schornsteinen, Kirchen oder Hochhäusern stehen, können vom direkten Blitzeinschlag getroffen werden.

Mit verheerender Wirkung, wenn dann kein Äußerer Blitzschutz installiert ist. Der Äußere Blitzschutz schützt das Objekt bei direktem Blitzeinschlag zuverlässig nach dem Schema Auffangen, Ableiten und Verteilen. Damit ist das mit dem Äußeren Blitzschutz versehene Objekt sicher gegen Brand und Zerstörung geschützt. Der Äußere Blitzschutz besteht aus drei Komponenten: Die Fangeinrichtung, die zum Einfangen des Blitzes dient. In der praktischen Umsetzung wird dabei ein Faradayscher Käfig über das Objekt aufgespannt, der das Eindringen äußerer elektromagnetischer Felder verhindert. Daher überragen Fangeinrichtungen konstruktionsbedingt Gebäude sowie etwaige Dachaufbauten. Mit Hilfe der Ableitungen wird der eingefangene Blitzstrom auf mehreren Pfaden sicher vom Dach hinunter zur Erde geleitet, wo er dann über die Erdungsanlage großflächig im Erdboden verteilt wird.
Der Innere Blitzschutz beschreibt sämtliche Vorkehrungen mit dem Ziel, Überspannungsschäden an der Gebäudetechnik, Elektrik und Elektronik zu vermeiden, allenfalls gering zu halten. Damit ist die grundlegende Aufgabe des Inneren Blitzschutzes klar: schnelle, sichere Reaktion auf eine Überspannungssituation und das rasche Ableiten hoher Blitzströme. Diese Aufgabe ist nicht zu unterschätzen. Schäden an elektrischen Verbrauchern verursachen oft erhebliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten. Überspannungsschäden sind i.d.R. nicht mitversichert. Sie müssen gegen erhöhte Prämie extra versichert werden. Selbst wenn die Versicherung alle materiellen Schäden abdeckt: Wer trägt die Folgeschäden, beispielsweise Stillstandkosten, Verlust unersetzlicher Daten, Ausfall oder Fehlfunktionen von EDV- bzw. Steuerungssystemen in der Landwirtschaft? In der Regel der Betreiber der Anlage.

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