Dabei legt die Richtlinie VDE 0185-305-3 zur Prüfung von Blitzschutzsystemen konkrete Vorgehensweisen fest: Das jeweilige Objekt wird durch die Blitzschutzfachkraft einer Risikobewertung unterzogen, infolgedessen das zu prüfende Objekt einer Blitzschutzklasse zugeordnet wird. Hieraus ergeben sich dann die zeitlichen Prüfabstände. Die vollständige Inspektion eines Blitzschutzsystems umfasst dabei: